Fischerei

Fischen im Taubergiessen

Sowohl Andreas wie auch Alexander sind aktive Mitglieder der Fischerzunft 1583 Rust.

Das Fischrecht der Fischerzunft 1583 Rust wird von jeher nur vom Vater an den männlichen Nachkommen weitervererbt. Das Erbrecht der Fischerei kann erst mit erreichen des 18. Lebensjahres zum Kilwisonntag am dritten Oktobersonntag im Kalenderjahr angetreten werden. Dort findet immer die Zunftversammlung der Fischerzunft statt. Um in die Zunft aufgenommen zu werden muss der Sohnemann vor den versammelten Mitgliedern den Antrag zur Aufnahme in die Zunft stellen.

Alexander Koch wurde 1996 in die Vorstandschaft der Fischerzunft gewählt und hat seit September 2021 das Amt des Zunftmeisters der Fischerzunft 1583 Rust inne.

Durch Weiterbildung an der Bayrischen Landesfischereischule in Starnberg und das Ablegen einer Prüfung beim bestätigten Fischereiaufseher vom RP Freiburg wurde es möglich das Alexander Koch vom Land Baden-Württemberg Rheinwasser pachten konnte. Unter anderem sind Andreas und Alexander Koch in diesen gepachteten Gewässern oft zusammen zum Fischfang unterwegs. Durch das stetige begleiten des Vaters beim Fischen und Jagen bekamen sowohl Andreas als auch Alexander Koch einen besonderen Bezug zum Umgang in und mit der Natur.

Auf der Bilderseite Fischerei im Taubergiessen finden Sie ein paar Bilder von unseren Fängen in den Gewässern des Taubergiessen und ein paar Eindrücke eines Fischertages.

Die letzte Wildniss am Oberrhein